Spenden und Zustiften
Spenden für Naturschutz, Bildung, Wissenschaft
Steuerlich abzugsfähige Spenden für gemeinnützige Kulturland-Projekte nimmt die Klee-Stiftung entgegen (eine unselbständige Stiftung, von der Kulturland eG verwaltet). Die Klee-Stiftung finanziert sich durch:
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Pachteinnahmen von Kulturland-Flächen fur Naturschutz-Maßnahmen, an denen sie anteilig im Rahmen ihrer Wächterrolle beteiligt ist;
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öffentliche Fördermittel;
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Eigenmittel, welche notwendig sind, um beantragte Fördermittel mit dem erforderlichen Eigenanteil zu hinterlegen. Und hier ist Deine Spende willkommen! Sie ist besonders wirksam, da wir z.B. bei einem zu 50% geförderten Projekt aus 1 € Spende 2 € Projektmittel machen können. Damit verdoppelt sich Dein Einsatz ganz einfach!
Die Klee-Stiftung wurde 2019 gegründet und hat 2021 ihre Projektarbeit in engem Zusammenhang mit der Kulturland-Genossenschaft aufgenommen.
Hier das Spendenkonto (oder unten das Formular ausfüllen):
Klee-Stiftung
IBAN
DE30 5003 1000 1024 3170 28
Triodos-Bank
Verwendungszweck: Spende Naturschutz und Bildung
Als Spendenquittung genügt der Einzahlungsbeleg. Für Beträge oberhalb von 200 € stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Hierzu bitte Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung vermerken (sofern nicht bei uns bekannt).
Für weiterführende Informationen zum Thema Spenden, schenken und vererben haben wir einen umfassenden
Ratgeber zum herunterladen
verfasst
, den wir bei Bedarf auch gerne zusenden. Schreibe uns dafür einfach eine Mail.
Zustiftungen für Landkauf-Projekte / Hofkampagnen
Für steuerlich abzugsfähige Zustiftungen zum Landfreikauf kooperieren wir seit Juni 2016 mit der Schweisfurth Stiftung in München. Die Stiftung nimmt Zuwendungen in ihr „Sondervermögen Kulturland eG” entgegen und erwirbt damit Genossenschaftsanteile an der Kulturland eG, die nicht mehr gekündigt werden. Das damit erworbene Land ist daher dauerhaft gesichert.
Dabei kannst Du auch den zu unterstützenden Hof angeben. Anders als beim Erwerb von eG-Anteilen muss die Zustiftung nicht 500 € betragen, sondern kann in beliebiger Höhe stattfinden.
Das Empfängerkonto:
Schweisfurth Stiftung
IBAN
DE65 4306 0967 8200 8080 00
BIC GENODEM1GLS
Verwendungszweck:
Zustiftung – Sondervermögen Kulturland eG
falls Du einen bestimmten Partnerhof unterstützen magst:
zur Unterstützung von Hof XY
Die Stiftung stellt unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte gib hierzu Deinen Namen und Adresse im Verwendungszweck an.
Auch bereits gezeichnete Genossenschaftsanteile können nachträglich an die Schweisfurth-Stiftung übertragen werden. Dazu gibt es hier das passende Übertragungsformular. Auch dafür stellt die Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung aus.