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Klee-Stiftung

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2019 hat die Kulturland eG erstmals landwirtschaftliche Flächen als Zuwendung angenommen und aus diesem Anlass eine gemeinnützige Stiftung gegründet.

Zuvor hatten wir landwirtschaftliche Flächen mit Genossenschaftsanteilen gekauft und verpachtet – ein vergleichsweise einfaches Geschäft. Bauer Jan-Uwe Klee in Stuckenborstel bei Bremen sprach uns jedoch an mit einem neuen Anliegen. Er hatte schon den elterlichen Hof, den sein Vater auf biologisch-dynamische Wirtschaftsweise umgestellt hatte, mit dem Wunsch übernommen, das private Bodeneigentum in eine neue Form zu überführen; damals scheiterte er jedoch an der Elterngeneration. Anlässlich der Hofübergabe an seinen Neffen Jens Cordes sollte dieser Wunsch nun endlich umgesetzt werden. Er würde uns die 25 ha Flächen seines Hofes, davon 6 ha Naturschutz-Grünland, in Verantwortungs-Eigentum übertragen, wenn wir die langfristige Fortführung des Hofes als regional eingebundenem Bio-Betrieb garantieren – er bräuchte im Gegenzug bloß eine ergänzende Altersversorgung, da die Pachteinnahmen aus den Flächen wegfallen.

Hierzu erarbeiteten wir einen an seine Bedürfnisse angepassten Vertrag zur Altersversorgung. Der Umfang der benötigten Altersversorgung wurde als Kaufpreis für die Flächen festgelegt. Das war natürlich weit weniger als der Verkehrswert der Flächen bei einem freien Verkauf; es handelte sich also um eine „Teilschenkung“.

Nun mussten wir aber ja garantieren, dass diese Schenkung nicht irgendwann wieder privatisiert und zu Geld gemacht werden kann. Die Genossenschaft selbst kann diese Garantie rein formal nicht geben, denn in ferner Zukunft könnte eine Mehrheit der Mitglieder rein theoretisch beschließen, das Land wieder zu verkaufen.

So entstand der Entschluss zur Gründung der Klee-Stiftung. Sie ist eine unselbständige Stiftung, das heißt, sie ist keine eigenständige Rechtsperson, sondern wird von der Genossenschaft im Rechtsverkehr vertreten. Der Stiftungsvorstand ist personell identisch mit dem Vorstand der Genossenschaft, das Stiftungskuratorium ist identisch mit dem Aufsichtsrat. Damit ist die Stiftung eng an die Genossenschaft gebunden.

Es gibt jedoch eine Besonderheit: Der Kulturland-Aufsichtsrat als Kuratorium der Stiftung wird ergänzt durch zwei „Wächter-Kuratoren“, das sind die zustiftenden Bauern in Reihenfolge ihrer Zustiftung. Sie werden nicht gewählt oder abgewählt, sondern sind kraft ihrer Zustiftung auf Lebenszeit ernannt und üben ihr Amt solange aus, bis sie es aus freien Stücken an einen der nächsten Zustifter abgeben.

Sie können damit ihr Amt in vollständiger Unabhängigkeit ausüben. Gemäß der Stiftungssatzung müssen sie jedem Landverkauf zustimmen; auch die Satzung selbst kann nur mit ihrer Zustimmung geändert werden.

Die neue Klee-Stiftung wird künftig an jeder Teilschenkung eines Hofes an die Kulturland eG beteiligt sein. Mit der entsprechenden Schenkungsquote (z.B. 40%) ist sie dann auch Miteigentümerin der Flächen, bekommt einen entsprechenden Anteil der Pachteinnahmen und organisiert damit Naturschutz-, Bildungs- oder Wissenschaftsprojekte als gemeinnützige Zweckbestimmung. Damit bekommt sie auch eine inhaltliche Aufgabe.

Jan-Uwe Klee als erster Zustifter ist der Namenspate der Klee-Stiftung. Mit dem Namen wollen wir ihm für seine Pioniertat danken; und der Name passt ja auch wirklich gut zu unserem landbaulichen Anliegen.

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Die Satzung der Klee-Stiftung findest du hier zum downloaden: 

Hier das Spendenkonto:

Klee-Stiftung
IBAN DE30 5003 1000 1024 3170 28
Triodos-Bank
Verwendungszweck: Spende Naturschutz und Bildung