Passt mein Betrieb zu Kulturland?

Satzungsgemäß unterstützen wir „regional eingebundene ökologische Landwirtschaft“, d.h. Biobetriebe, die einen besonderen Bezug zu ihrem regionalen Umfeld pflegen. Dies ist z.B. erkennbar an:

  • Öffnung des Hofes für Besucher, Führungen
  • Regionale Vermarktung der Erzeugnisse
  • Pädagogische Arbeit z. B. mit Schulklassen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Erhaltung alter Kulturpflanzensorten und Haustierrassen
  • Arbeit mit Betreuten (soziale Landwirtschaft)
  • Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten des Umkreises z.B. über Darlehen oder Genussscheine. Für die Erfüllung dieser Kriterien gibt es keine Mindestanforderungen. Nicht alle Kriterien müssen erfüllt werden. Wir unterstützen jedoch am liebsten Betriebe, die sich intensiv auf ihre Region beziehen.

Grundsätzlich sollte der Betrieb wirtschaftlich gut aufgestellt sein. Gerne unterstützen wir Betriebe, die zudem sozial vielseitig organisiert sind, z.B. als Solidarische Landwirtschaft, als Betriebsgemeinschaften oder Ausbildungsbetriebe.

Ablauf der Flächensicherung

1. Wenn eine Fläche, die Sie bereits pachten, oder eine andere Wirtschaftsfläche im Umfeld des Hofes zum Verkauf kommt, setzen Sie sich mit dem Verkäufer in Verbindung und klären zunächst die Vorstellungen zum Preis und zum zeitlichen Ablauf. Mit diesen Informationen wenden Sie sich entweder an unsere Geschäftsstelle in Hitzacker oder an eine Ihnen bekannte Kontaktperson der Genossenschaft.
Grundsätzlich können wir auch schon unabhängig von einem konkreten Flächenangebot über eine Zusammenarbeit sprechen, um dann im Falle eines Falles schnell reagieren zu können.

2. Bei positiver Einschätzung bitten wir Sie um einen „Projektsteckbrief“. Wir senden Ihnen eine Vorlage (Textdokument) mit einigen Fragen, die Sie so weit wie möglich ausfüllen. Telefonisch klären wir anschließend noch bestehende Unklarheiten.

3. Wir vereinbaren einen Hofbesuch, um Sie und den Hof persönlich kennenzulernen. Im Anschluss entscheiden wir, ob wir in eine Zusammenarbeit einsteigen wollen. Bei Landkäufen über 200 T€ müssen wir die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.

4. Nach dieser Entscheidung schließen wir mit Ihnen eine Kooperationsvereinbarung (Absichtserklärung / Memorandum of Understanding) ab, in der die gegenseitigen Erwartungen geklärt werden. In der Kooperationsvereinbarung halten wir die wesentlichen Elemente schriftlich fest: 

  • Die Kulturland eG stellt das Kapital für den Landkauf vollständig zur Verfügung.
  • Sie helfen uns beim Einwerben von Genossinnen; hierfür vereinbaren wir konkrete Aktivitäten.
  • Sie informieren uns gelegentlich über die Hofentwicklung (siehe nächsten Abschnitt).
  • Sie beteiligen sich in kleinem Umfang an unseren Kosten.
  • Pachthöhe/Höfebeitrag.

5. Nun geht’s an die Einwerbung von Beteiligungen. Wir erarbeiten Infomaterial über den Hof und stellen es Ihnen zusammen mit weiteren Infos über die Kulturland eG zur Verfügung. Der anstehende Landkauf wird auf unserer Webseite und über Facebook als neues Projekt präsentiert.
Sie organisieren die Verteilung der Infos in Ihrem Kundenkreis und sozialen Umfeld. Weitere Möglichkeiten umfassen z.B. Pressemeldungen, Infostände auf dem Hof- oder Stadtfest oder eine Abendveranstaltung auf dem Hof oder in der nahen Stadt. Auf dieser Veranstaltung erhalten Interessenten alle nötigen Informationen und Unterlagen, um sich an der Genossenschaft zu beteiligen und dadurch den Landkauf zu ermöglichen.

6. Etwa 1/3 des Kaufpreises sollte auf diese Weise vor dem Kauf in Form von Genossenschaftsanteilen verbindlich zugesagt werden. Für die Finanzierung der noch nicht zugesagten Summe setzen wir Eigenmittel ein, die wir von Unterstützern aus den Ballungsräumen oder als Überhangmittel aus anderen Projekten bekommen.

7. Zur Vorbereitung des Landkaufs gründen wir in der Regel mit Ihnen eine „Kulturland Hof XY KG“, die von uns mit Kapital ausgestattet wird, als Käufer auftritt und zum Grundstückskauf privilegiert ist. Sie schließen als rechtlicher Vertreter der KG selbst den notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ab. Näheres zur Struktur dieser KG haben wir in einer eigenen Seite zusammengestellt​.

8. Wir schließen den Pachtvertrag/Nutzungsvertrag. Der Vertrag ist unbefristet und unkündbar, solange die Bedingungen der regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung erfüllt sind. Werden die Bedingungen unterlaufen, kann er allerdings kurzfristig gekündigt werden. Näheres dazu finden Sie im Infoblatt zum KG-Vertrag. 

Die normale Pachthöhe sind 200-400 €/ha für Ackerland. Seit 2020 bieten wir als optionale Alternative zur Pacht einen “solidarischen Höfebeitrag” an, der von den Höfen auf Grundlage einer Budgetvorlage in einem Bieterverfahren (ähnlich Solawi) ermittelt wird. Der Pachtvertrag wird dann in Nutzungsvertrag umbenannt. Aus der Pacht bzw. dem Höfebeitrag finanzieren wir die laufende Grundorganisation unserer genossenschaftlichen Struktur (Prüfungs- und Bürokosten, Personalkosten zur Flächen- und Mitgliederverwaltung, Hofbegleitung).

9. Mit Ihrer Unterstützung werben wir in den folgenden Monaten die noch fehlenden Eigenmittel ein. Das Risiko, dass die Finanzierung der Fläche aus Eigenmitteln nicht zustande kommt, liegt dann bei der Genossenschaft; einen Wiederverkauf ziehen wir nicht in Betracht. Einen kleineren Teil des Kaufpreises können wir ggf. auch langfristig aus nicht projektgebundenen Mitteln finanzieren.

Sollte ein Verkäufer dringend verkaufen wollen, können wir im Einzelfall von diesem Vorgehen abweichen und den Kaufvertrag auch schon abschließen, bevor ausreichend Beteiligungszusagen vorliegen. Der Prozess vom Erstkontakt bis zur Beurkundung des Kaufvertrags einschließlich KG-Gründung kann dann innerhalb von vier Wochen ablaufen. Erfahrungsgemäß ist die Entscheidungsfreude des Verkäufers eher der begrenzende Faktor.