Kulturland und Partnerhöfe

Passt mein Betrieb zu Kulturland?

Satzungsgemäß unterstützen wir „regional eingebundene ökologische Landwirtschaft“, d.h. Biobetriebe, die einen besonderen Bezug zu ihrem regionalen Umfeld pflegen. Dies ist z.B. erkennbar an:

  • Öffnung des Hofes für Besucher, Führungen
  • Regionale Vermarktung der Erzeugnisse
  • Pädagogische Arbeit z. B. mit Schulklassen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Erhaltung alter Kulturpflanzensorten und Haustierrassen
  • Arbeit mit Betreuten (soziale Landwirtschaft)
  • Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten des Umkreises z.B. über Darlehen oder Genussscheine.

Für die Erfüllung dieser Kriterien gibt es keine Mindestanforderungen. Nicht alle Kriterien müssen erfüllt werden. Wir unterstützen jedoch primär Betriebe, die sich vielfältiger als andere auf ihre Region beziehen.

Grundsätzlich sollte der Betrieb wirtschaftlich gut aufgestellt sein. Gerne unterstützen wir Betriebe, die zudem sozial vielseitig organisiert sind, z.B. als Solidarische Landwirtschaft, als Betriebsgemeinschaft oder als Ausbildungsbetrieb.

Ablauf der Flächensicherung

1. Wenn eine Fläche, die Du bereits gepachtet hast, oder eine andere Wirtschaftsfläche im Umfeld des Hofes zum Verkauf kommt, setzt Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung und klärst zunächst die Vorstellungen zum Preis und zum zeitlichen Ablauf. Mit diesen Informationen wendest Du Dich entweder an unsere Geschäftsstelle in Hitzacker oder an eine Dir bekannte Kontaktperson der Genossenschaft. (Wir können auch schon unabhängig von einem konkreten Flächenangebot über eine Zusammenarbeit sprechen, um dann im Falle eines Falles schnell reagieren zu können.)

2. Bei positiver Einschätzung bitten wir Dich um einen „Projektsteckbrief“. Wir senden Dir eine Vorlage (Textdokument) mit einigen Fragen, die Du so weit wie möglich ausfüllst. Telefonisch klären wir anschließend noch bestehende Unklarheiten.

3. Wir vereinbaren einen Hofbesuch, um Dich und den Hof persönlich kennenzulernen. Im Anschluss entscheiden wir, ob wir in eine Zusammenarbeit einsteigen wollen. Bei Landkäufen über 200 T€ müssen wir die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.

4. Nach dieser Entscheidung schließen wir mit Dir eine Kooperationsvereinbarung (Absichtserklärung / Memorandum of Understanding) ab, um die gegenseitigen Erwartungen zu klären. In der Kooperationsvereinbarung halten wir die wesentlichen Elemente schriftlich fest: 

  • Die Kulturland eG stellt das Kapital für den Landkauf vollständig zur Verfügung.
  • Du hilft uns beim Einwerben von Genossinnen; hierfür vereinbaren wir konkrete Aktivitäten.
  • Du informierst uns gelegentlich über die Hofentwicklung (siehe nächsten Abschnitt).
  • Du beteiligst Dich in kleinem Umfang an unseren Kosten.
  • Wir einigen uns auf die Pachthöhe/Höfebeitrag.

5. Nun geht’s an die Einwerbung von Beteiligungen. Wir erarbeiten Infomaterial über den Hof und stellen es Dir zusammen mit weiteren Infos über die Kulturland eG zur Verfügung. Der anstehende Landkauf wird auf unserer Webseite als neue Crowdinvest-Kampagne präsentiert.
Du organisierst die Verteilung der Infos in Deinem Kundenkreis und sozialen Umfeld. Weitere Möglichkeiten umfassen z.B. Pressemeldungen, Infostände auf einem Hof- oder Stadtfest oder eine Abendveranstaltung auf dem Hof oder in der nahen Stadt. Auf dieser Veranstaltung erhalten Interessenten alle nötigen Informationen und Unterlagen, um sich an der Genossenschaft zu beteiligen und dadurch den Landkauf zu ermöglichen.

6. Etwa ein Drittel des Kaufpreises sollte auf diese Weise vor dem Kauf in Form von Genossenschaftsanteilen gezeichnet werden. Das ist die Bedingung für unseren "Zuschlag" und gleichzeitig ein starkes Argument für Deine Unterstützerinnen, Anteile zu zeichnen! Die Beitrittserklärungen werden zunächst gesammelt und beiseite gelegt; der Stand der Zeichnungen wird tagesaktuell auf der Kampagnenseite angezeigt. Erst wenn die Schwelle erreicht und der Landkauf somit beschlossen ist, nehmen wir dieses erste Drittel der Mitglieder tatsächlich in die Genossenschaft auf, denn sie unterliegen dann wie alle anderen Mitglieder der fünfjährigen Mindestbehaltsfrist. 

Für die Finanzierung der restlichen Summe setzen wir zunächst Eigenmittel ein, die wir von Unterstützern aus den Ballungsräumen oder als Überhangmittel aus anderen Projekten bekommen.

7. Zur Vorbereitung des Landkaufs gründen wir mit Dir eine „Kulturland Musterregion KG“, die von uns mit Kapital ausgestattet wird, als Käufer auftritt und zum Grundstückskauf privilegiert ist. Näheres zur Struktur dieser KG haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt. Als rechtlicher Vertreter der KG schließt Du als aktiver Landwirt selbst den notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ab. 

8. Die KG schließt mit Dir einen Pachtvertrag. Der Vertrag läuft auf 30 Jahre und wird schon vor Ablauf verlängert; im Prinzip ist  er somit unbefristet und kann aufgrund des Konsens-Prinzips in der KG auch nicht von uns gekündigt werden, solange die Bedingungen der regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung erfüllt sind. Werden die Bedingungen unterlaufen, kann er allerdings kurzfristig gekündigt werden. Näheres dazu findest Du im Infoblatt zum KG-Vertrag. 

Die Pachthöhe orientiert sich an der regional üblichen Pacht, aber begrenzt auf das vom Biobetrieb Leistbare. Orientierungswert sind 200-400 €/ha für Ackerland. Aus der Pacht müssen wir die laufende Grundorganisation unserer genossenschaftlichen Struktur finanzieren (Prüfungs- und Bürokosten, Personalkosten zur Flächen- und Mitgliederverwaltung, Hofbegleitung). 

Seit 2020 ermitteln wir alle zwei Jahre einen “solidarischen Höfebeitrag”, der von den Höfen in einem Bieterverfahren (ähnlich Solawi) ermittelt wird und dann die vereinbarte Pacht ersetzt. Die Teilnahme am Bieterverfahren ist freiwillig. Der Höfebeitrag kann je nach wirtschaftlicher Lage des Hofes höher oder niedriger als die Pacht liegen und ermöglicht auch einen solidarischen Ausgleich zwischen den Höfen z.B. bei Dürre oder Überschwemmungen. 

9. Mit Deiner Unterstützung werben wir in den folgenden Monaten die noch fehlenden Eigenmittel ein. Das Risiko, dass die Finanzierung der Fläche aus Eigenmitteln nicht zustande kommt, liegt dann bei der Genossenschaft; einen Wiederverkauf ziehen wir nicht in Betracht. Einen kleineren Teil des Kaufpreises können wir ggf. auch langfristig aus nicht projektgebundenen Mitteln finanzieren.

Sollte ein Verkäufer dringend verkaufen wollen, können wir im Einzelfall von diesem Vorgehen abweichen und den Kaufvertrag auch schon abschließen, bevor ausreichend Beteiligungszusagen vorliegen. Der Prozess vom Erstkontakt bis zur Beurkundung des Kaufvertrags einschließlich KG-Gründung kann dann sehr schnell innerhalb von vier Wochen ablaufen. Erfahrungsgemäß ist die Entscheidungsfreude der Verkäufer aber der begrenzende Faktor.