Flächensicherung mit der Kulturland eG
Die Kulturland eG versteht sich als Instrument zur gemeinschaftlichen Flächensicherung für landwirtschaftliche Betriebe. Voraussetzung dafür ist ein „sozialer Umkreis“ um den Betrieb: Menschen, die diesen Hof unterstützen wollen, weil er regionale Lebensmittel erzeugt, und weil ihnen der Hof darüber hinaus in seiner Ausstrahlung und seinen weiteren Aktivitäten wertvoll ist.
Doch ohne Grund und Boden keine Landwirtschaft. Boden wird rasant teurer, Bauern und Bäuerinnen wissen ein Lied davon zu singen. Wer hat schon das notwendige Kapital zur Verfügung, wenn:
- die jungen Leute in der Verpächterfamilie verkaufen, weil sie geerbt haben und das Land zu Geld machen wollen
- die ansonsten freundliche Verpächterin verkaufen will, weil sie ins Alter kommt und Bargeld benötigt
- zusätzliche Betriebsflächen käuflich zu erwerben sind?
Landkauf lässt sich bei heutigen Preisen kaum aus Erträgen oder eingesparter Pacht amortisieren. Wer sich von der Bank Geld zu 3 % leihen kann und 30 Jahre jährlich 400 € abzahlt, kann damit gerade einmal 8.000 € für einen Hektar finanzieren. Der durchschnittliche Bodenpreis in Deutschland liegt jedoch viermal so hoch. Für die meisten Betriebe wäre es daher ruinös, am Bodenmarkt mitzuhalten.
Die Kulturland eG sammelt Geld bei Kundïnnen und Unterstützern im Umkreis des Hofes, kauft damit die Flächen und stellt sie dem Hof dauerhaft und zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Es entsteht ein neues Gemeinschaftseigentum an Grund und Boden, wir nennen es „Allmende 2.0“. Flächen für die Biobewirtschaftung werden mit Hilfe der Gemeinschaft auf Dauer gesichert.
Schon in den 1970er und 1980er Jahren wurden ähnliche Eigentumsformen für Grund und Boden entwickelt. Pioniere waren damals die “Landwirtschaftsgemeinschaften” und gemeinnützigen Trägervereine im biologisch-dynamischen Landbau mit Unterstützung der GLS-Bank. Wir verstehen uns als Weiterentwicklung dieser Erfahrungen.
Im Unterschied zu diesen einzelbetrieblichen Trägervereinen ist die Kulturland eG …
- eine überregionale Struktur, die viele Höfe unterstützt.
- auf Flächeneigentum konzentriert: keine Beschäftigung mit Gebäuden oder Inventar.
- ein Dienstleister: Bäuerin und Bauer brauchen sich um die Pflege des Trägervereins nicht zu kümmern, können aber dennoch den direkten Kontakt zu “ihren” Genossïnnen pflegen und sich damit auch weitere Absatzmöglichkeiten aufbauen.
- ein Kooperationspartner für Höfe aller Rechtsformen (Familienbetriebe im Privateigentum, Höfe mit gemeinnützigen Trägern…).
- ein flexibler Flächeneigentümer: wir sichern einzelne Flächen (schon gepachtete oder zusätzlich gekaufte), übernehmen aber auch ganze Betriebe im Generationswechsel.
- nicht gemeinnützig: wir kaufen nicht aus Spenden, sondern aus Beteiligungen. Das ermöglicht mehr Menschen, sich zu engagieren.
Die Initiative zur Gründung der Kulturland eG ging aus vom Heggelbachhof, einer 160 ha demeter-Betriebsgemeinschaft mit fünf Familien am Bodensee. 15 ha Pachtland drohten durch Verkauf am freien Markt verloren zu gehen. Weitere Käufe waren absehbar - der gemeinnützige Trägerverein des Hofes sah sich mit der Finanzierung überfordert. Thomas Schmid als Bauer organisierte gemeinsam mit seiner Hausbank, der Triodos-Bank, eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Beratern, die die Genossenschaft als neue Eigentumsform entwickelten. 2014 wurde sie ins Genossenschaftsregister eingetragen. Der Landkauf für Heggelbach war eines der ersten Projekte.
Wir haben die Rechtsform einer Genossenschaft gewählt, weil diese basisdemokratisch organisiert ist und auf dem Grundgedanken der «Hilfe zur Selbsthilfe» beruht. Genossen sind gleichzeitig Eigentümer und Kundinnen des Unternehmens und haben daher volle Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Meistens kauft die Genossenschaft jedoch die Flächen nicht selbst. Wir gründen eine Kommanditgesellschaft (KG) als Eigentumsträgerin, an der die jeweiligen Bewirtschafter als Komplementäre beteiligt sind. Die Genossenschaft als Kommanditistin fungiert als Geldgeber und Wächterorganisation, um zu gewährleisten, dass der Hof ökologisch und regional eingebunden wirtschaftet.
Solange der Hof diese Bedingungen einhält, kann er mit einem langfristigen und verlässlichen Pachtvertrag frei über das Land verfügen. Die Bewirtschafterinnen sind als Komplementäre der KG faktisch ihre eigenen Verpächter. Entscheidungen können in der KG nur im Konsens getroffen werden.
Für kleine Flächenkäufe oder unter besonderen Umständen erwerben wir Flächen auch direkt als Genossenschaft, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz in Aussicht steht.