Spenden und Zustiftungen

Spenden für Naturschutz, Bildung, Wissenschaft

Steuerlich abzugsfähige Spenden für gemeinnützige Kulturland-Projekte nimmt die Klee-Stiftung (unselbständige Stiftung von der Kulturland eG verwaltetentgegen. Die Klee-Stiftung finanziert sich durch:

  • Pachteinnahmen von Kulturland-Flächen, an denen sie anteilig im Rahmen ihrer Wächterrolle beteiligt ist;

  • öffentliche Fördermittel;

  • Eigenmittel, um die beantragten Fördermittel mit dem erforderlichen Eigenanteil zu hinterlegen. Und hier ist Deine Spende willkommen!   Sie ist besonders wirksam, da wir z.B. bei einem zu 50% geförderten Projekt aus 1 € Spende 2 € Projektmittel machen. Damit können wir Deinen Einsatz also glatt verdoppeln.

Die Klee-Stiftung wurde 2019 gegründet und hat 2021 ihre Projektarbeit in engem Zusammenhang mit der Kulturland-Genossenschaft aufgenommen. Für weiterführende Informationen zum Thema Spenden, schenken und vererben haben wir einen umfassenen Ratgeber zum herunterladen   entworfen. 

Hier das Spendenkonto (oder unten das Formular ausfüllen):

Klee-Stiftung
IBAN DE30 5003 1000 1024 3170 28
Triodos-Bank
Verwendungszweck: Spende Naturschutz und Bildung

Als Spendenquittung genügt der Einzahlungsbeleg. Für Beträge oberhalb von 200 € stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Hierzu bitte Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung vermerken (soweit nicht bei uns bekannt).


Zustiftungen zum Landfreikauf

Für steuerlich abzugsfähige Zustiftungen zum Landfreikauf kooperieren wir seit Juni 2016 mit der Schweisfurth Stiftung in München. Die Stiftung nimmt Zuwendungen in ihr „Sondervermögen Kulturland eG” entgegen und erwirbt damit Genossenschaftsanteile an der Kulturland eG, die nicht mehr gekündigt werden. Das damit erworbene Land ist daher dauerhaft gesichert.

Dabei kannst Du auch den zu unterstützenden Hof angeben.  Anders als beim Erwerb von eG-Anteilen muss die Zustiftung nicht 500 € betragen, sondern kann in beliebiger Höhe stattfinden. 

Das Empfängerkonto:

Schweisfurth Stiftung
GLS-Bank eG
IBAN DE65 4306 0967 8200 8080 00
Verwendungszweck: Zustiftung – Sondervermögen Kulturland eG
ggf: zur Unterstützung Hof XY

Die Stiftung stellt unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte gib hierzu Deinen Namen und Adresse im Verwendungszweck an.

Die Stiftung nimmt auch auf dem Weg einer Übertragung bereits gezeichnete eG-Anteile an und stellt dafür eine Zuwendungsbescheinigung aus. Dazu gibt es hier das passende Übertragungsformular. 

Als Spendenquittung genügt der Einzahlungsbeleg. Für Beträge oberhalb von 200 € stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Hierzu bitte Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung vermerken (soweit nicht bei uns bekannt)

Für steuerlich abzugsfähige Zustiftungen zum Landfreikauf kooperieren wir mit der Schweisfurth Stiftung in München, mit der wir im Juni 2016 einen Kooperationsvertrag unterzeichnet haben. Die Stiftung nimmt Zuwendungen in ihr „Sondervermögen Kulturland eG” entgegen und erwirbt damit Genossenschaftsanteile an der Kulturland eG, die nicht mehr gekündigt werden. Das damit erworbene Land ist daher dauerhaft gesichert.

Dabei kannst Du auch den zu unterstützenden Hof angeben.  Anders als beim Erwerb von eG-Anteilen muss die Zustiftung nicht 500 € betragen, sondern kann in beliebiger Höhe stattfinden. Die Stiftung stellt unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte gib hierzu Deinen Namen und Adresse im Verwendungszweck an.

Abonniere unseren Rundbrief.

Etwa alle drei Monate erscheint unser Rundbrief/Newsletter per E-Mail mit der Vorstellung von neuen Kulturland-Projekten, Wissenswertem zum Thema gemeinwohlorientiertem Landkauf und mit Hinweisen auf unsere Veranstaltungen.

Wir speichern die hinterlegte E-Mail-Adresse, wie in unserer Datenschutzdokumentation  erläutert. Du kannst Deine Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@kulturland.de widerrufen.