Schritt für Schritt zum Landkauf
Wie genau läuft der genossenschaftliche Landkauf ab? Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Hof und Genossenschaft? Und wer ist schlussendlich Eigentümerin der Flächen? - All diese weiterführenden Fragen klären wir auf dieser Seite.
Ablauf der Flächensicherung
Wenn eine Fläche, die Du bereits gepachtet hast, oder eine andere Wirtschaftsfläche im Umfeld des Hofes zum Verkauf kommt, setzt Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung und klärst zunächst die Vorstellungen zum Preis und zum zeitlichen Ablauf. Mit diesen Informationen wendest Du Dich entweder an unsere Geschäftsstelle in Hitzacker oder an eine Dir bekannte Kontaktperson der Genossenschaft. (Wir können auch schon unabhängig von einem konkreten Flächenangebot über eine Zusammenarbeit sprechen, um dann im Falle eines Falles schnell reagieren zu können.)
Bei positiver Einschätzung bitten wir Dich um einen „Projektsteckbrief“. Wir senden Dir eine Vorlage (Textdokument) mit einigen Fragen, die Du so weit wie möglich ausfüllst. Telefonisch klären wir anschließend noch bestehende Unklarheiten.
Wir vereinbaren einen Hofbesuch, um Dich und den Hof persönlich kennenzulernen. Im Anschluss entscheiden wir, ob wir in eine Zusammenarbeit einsteigen wollen. Bei Landkäufen über 200 T€ müssen wir die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.
Nach dieser Entscheidung schließen wir mit Dir eine Kooperationsvereinbarung ab. Darin halten wir das Wesentliche schriftlich fest:
- Wir möchten gemeinsam Flächen kaufen um sie deinem Hof langfrisitg zur Verfügung zu stellen.
- Wir führen gemeinsam eine Finanzierungskampagne durch; hierfür vereinbaren wir konkrete Aktivitäten.
- Du beteiligst Dich in kleinem Umfang an den Werbungskosten.
- Wir einigen uns auf die Pachthöhe/Höfebeitrag.
Nun geht’s an die Einwerbung von Beteiligungen. Wir erarbeiten Infomaterial über den Hof und stellen es Dir zusammen mit weiteren Infos über die Kulturland eG zur Verfügung. Der anstehende Landkauf wird auf unserer Webseite als neue Crowdinvest-Kampagne präsentiert.
Du organisierst die Verteilung der Infos in Deinem Kundenkreis und sozialen Umfeld. Weitere Möglichkeiten umfassen z.B. Pressemeldungen, Infostände auf einem Hof- oder Stadtfest oder eine Abendveranstaltung auf dem Hof oder in der nahen Stadt. Auf dieser Veranstaltung erhalten Interessenten alle nötigen Informationen und Unterlagen, um sich an der Genossenschaft zu beteiligen und dadurch den Landkauf zu ermöglichen.
Aktuell hat die Kulturland eG keine freien Gelder, um Landkäufe teilweise vorzufinanzieren. Daher müssen aktuell 100% der Kaufsumme vor der Beurkundung in form von Genossenschaftsanteilen zugunsten Deines Landkauf-Vorhabens gezeichnet werden. Die Beitrittserklärungen werden zunächst gesammelt und beiseite gelegt; der Stand der Zeichnungen wird tagesaktuell auf der Kampagnenseite angezeigt. Erst wenn die Kaufsumme fast vollständig eingeworben ist und wir die Beurkundung des Landkaufs vorbereiten, nehmen wir die Unterstützer*innen tatsächlich in die Genossenschaft auf, denn sie unterliegen dann wie alle anderen Mitglieder der fünfjährigen Mindestbehaltsfrist.
Für den Landkauf gründen wir eine regionale Kommanditgesellschaft, die „Kulturland ... KG“ (z.B. Kulturland Hohenlohe KG). Alternativ kannst du in eine bereits bestehende regionale KG aufgenommen werden.
Die Bewirtschafterïnnen sind als Komplementäre der KG faktisch ihre eigenen Verpächter und können daher unbefristet und unkündbar über das Land verfügen, solange sie ökologisch und regional eingebunden wirtschaften. Die Kulturland eG als Kommanditistin fungiert als Geldgeber und Wächterorganisation, um zu gewährleisten, dass die Bewirtschaftungsbedingungen eingehalten werden, denn Entscheidungen können in der KG nur im Konsens getroffen werden.
Wir bereiten den Kaufvertrag gemeinsam mit die und dem Verkäufer vor. Bevor wir ihn beurkunden lassen, stellen wir eine Genehmigungsvoranfrage beim zuständigen Landwirtschaftsamt. Diese sichert uns ab, falls der Verkauf auf Grundlage des Grundstücksverkehrsgesetzes versagt wird. Sobald die Genehmigung erteilt ist, schließt Du als rechtliche:r Vertreter:in der KG selbst den notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ab.
Die KG schließt mit Dir einen Pachtvertrag. Der Vertrag läuft auf 30 Jahre und wird schon vor Ablauf verlängert; im Prinzip ist er somit unbefristet und kann aufgrund des Konsens-Prinzips in der KG auch nicht von uns gekündigt werden, solange die Bedingungen der regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung erfüllt sind. Werden die Bedingungen unterlaufen, kann er allerdings kurzfristig gekündigt werden. Näheres dazu findest Du im Infoblatt zum KG-Vertrag.
Eine Besonderheit im Pachtvertrag ist der solidarische Höfebeitrag: die Höfe beteiligen sich mit dem Höfebeitrag an den Grundkosten der Genossenschaft. Dieser wird alle 2 Jahre durch eine Beitragsrunde festgelegt. Grundlage für die Gebote ist eine mit jedem Hof individuell vereinbarte Basis-Pacht. Diese Pacht orientiert sich an dem, was der Hof leisten kann. Weil es jedoch gute und schlechte Jahre gibt, können die Höfe ihre Gebote entsprechend ihrer aktuellen finanziellen Lage abgeben.
Das Beitragsverfahren gilt als gescheitert, wenn die Summe der Gebote die Summe der vereinbarten Basis-Pachtbeträge deutlich unterschreitet und die Kulturland eG keine andere Möglichkeit hat, den Fehlbetrag auszugleichen. In diesem Fall zahlen alle Höfe die mit Ihnen vereinbarte Basis-Pacht.