Wir haben gewonnen - zum Landkauf mit Hindernissen

  • Als wir den Kaufvertrag im Herbst 2023 bei der Landwirtschaftskammer NRW zur Genehmigung eingereicht haben, hatte diese den Kauf abgelehnt.
  • Wir haben geklagt und die Klage mit einer für uns äußert positiven Begründung im August 2024 am Amtsgericht in Münster gewonnen. Doch die Kammer hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt. Deswegen mussten wir über ein Jahr lang auf eine erneute Verhandlung am Oberlandesgericht in Hamm warten.
  • Auch das Oberlandesgericht Hamm hat in zweiter Instanz entschieden, dass wir die Fläche gemeinschaftlich kaufen dürfen. Die Kammer hat uns nun mitgeteilt, dass sie dieses Mal keine Rechtsbeschwerde einlegt. 

Damit ist der Weg nun frei für unser innovatives Eigentumsmodell: wir dürfen das Land gemeinschaftlich kaufen und so generationenübergreifend für den Ökolandbau sichern!

Der Rechtsstreit war anstrengend, doch das Durchhalten hat sich gelohnt: es liegen nun zwei Beschlüsse vor, in denen die Rechtmäßigkeit des Landkaufs mit verschiedenen Argumenten untermauert ist. Das ist ein großer Erfolg für uns und für gemeinwohlorientierte Bodenträger wie die Kulturland eG!

Wer es genau wissen will, kann den Beschluss des OLG in voller Länge hier einsehen.

Presse

  • Sieg für gemeinwohlorientierte Bodenfonds und Biohof | TAZ  (08.10.25)
  • Wegweisendes Urteil für Bio-Landwirte aus Münster | WDR (08.10.25)
  • Rechtsstreit um gemeinschaftlichen Landkauf | Bauernstimme (11.09.25)
  • Ökolandbau oder Schweinemast? | TAZ (07.09.25)
  • „In's Tun kommen – dann entstehen Dinge“ | Bauernstimme (30.04.25)
  • Genossenschaft will Bio-Acker retten | Radiobericht im WDR (13.11.24)
  • Geld oder Land? RUMS. (10.10.23)

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