Einlagen in die Genossenschaft
Sie sind bereits Mitglied der Kulturland eG? Sie wollen die Genossenschaft darüber hinaus unterstützen? Dann wollen wir Ihnen die Möglichkeit einer "Einlage in die Genossenschaft" anbieten.
Als Genossinnen und Genossen haben die Mitglieder der Kulturland eG mehrere Möglichkeiten der weiteren Unterstützung der eG. Sie können zum Beispiel ihre bereits gezeichneten Anteile aufstocken.
Eine weitere und noch darüber hinausgehende Möglichkeit ist die Unterstützung in Form einer sogenannten "Einlage in die Genossenschaft". In diesem Fall leisten die zuwendenden Genossinnen und Genossen eine zweckorientierte und -gebundene Kapitaleinlage, welche der Kulturland eG zur freien Verfügung steht und in deren Rücklagen fließt. Diese unfreigiebige Zuwendung wird für Geschäftsbetrieb verwendet und stellt daher keine Schenkung dar. Es fallen daher auch keine Steuern oder anderweitige Kosten an. Diese Leistung dient der Stärkung des Vermögens der Genossenschaft im Sinne der Erfüllung des Satzungszwecks und kann als Einlage unwiderruflich auch nicht mehr zurückgefordert werden. Da die Genossenschaft laut Satzung auch keine Ausschüttung des Vermögens an die Mitglieder vorsieht, wird somit die Zuwendung dauerhaft zur Flächensicherung verwendet.
Diese Leistung ist daher eine Möglichkeit zur Unterstützung, ohne dass die Zuwendenden die Einlage zurückbekommen. Das Ziel ist einzig und allein die genossenschaftliche Förderung des Satzungszwecks „Flächensicherung“.
Setzen Sie sich diesbezüglich gern mit uns in Verbindung. Wir werden Sie gern bei der Möglichkeit einer "Einlage in die Genossenschaft" beraten.