27.10.2025
Ende September hat das Oberlandesgericht in Hamm in zweiter Instanz den von der Landwirtschaftskammer NRW bemängelten Landkauf der Kulturland eG für Hof Biolee gerichtlich bestätigt. Am Montag hat die Landwirtschaftskammer NRW Landwirt David Büchler mitgeteilt, dass sie gegen den Beschluss des OLG Hamm nicht in Revision gehen wird. Damit bleibt dem Bio-Landwirt der Gang zum Bundesgerichtshof erspart und der Landkauf kann endlich stattfinden!
Die juristische Klärung, ob der geplante Landkauf einer gesunden Agrarstruktur nützt, hat insgesamt fast zwei Jahre gedauert. “Wir sind wirklich froh und erleichtert, dass die Kammer auf die Rechtsbeschwerde verzichtet. Gerade in der Gründungsphase eines Betriebes, wenn es darauf ankommt, mutig Entscheidungen zu treffen und etwas aufzubauen, ist es schwer, mit einer solchen Unsicherheit umzugehen”, so Sarah Hoffmanns, die den Betrieb gemeinsam mit ihrem Partner führt.
Für die Kulturland eG sind die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts eine höchstrichterliche Bestätigung ihres gemeinschaftlichen Eigentumsmodells. Beide Gerichte kommen zu dem Ergebnis, dass das Landkaufmodell der Kulturland eG und ihrer Tochtergesellschaften dem Anliegen des Grundstücksverkehrsgesetzes in vollem Umfang entspricht.
Besonders das Urteil aus Hamm nennt viele Gründe dafür, warum die Arbeit der Kulturland eG nicht nur rechtskonform ist, sondern angesichts der hohen Landpreise gerade für Gründerinnen eine einmalige Chance darstellt: Im Fall von Biolee sichert der genossenschaftliche Landkauf “eine landwirtschaftliche Fläche langfristig für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen Landwirtschaft [...], der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb gar nicht leisten könnte”. Ohne diese Möglichkeit “wäre gerade jungen Landwirten, die nicht über innerfamiliär geerbte Flächen verfügen können, eine Neugründung landwirtschaftlicher Betriebe betriebswirtschaftlich angesichts der gestiegenen Bodenpreise - zumal im Raum Münster - nicht mehr möglich”, so das OLG Hamm im Beschluss.
Nachdem die Kampagne während des Rechtsstreits ruhen musste, gehen Sarah, David und das Kulturland-Team jetzt gemeinsam in den Endspurt. Es fehlen noch 600 Anteile, um den Landkauf voll zu finanzieren. Jetzt den Landkauf für Biolee mitfinanzieren!
Die öffentliche Unterstützung und Berichterstattung hat außerdem klar gemacht: Politik und Verwaltung müssen bäuerliche Existenzgründungen ermöglichen. Zu verhindern sind nicht kleine Landkäufe für innovative Bio-Höfe. Sondern der Aufkauf von Agrarflächen durch außerlandwirtschaftliche Investor*innen im großen Stil. Hier geht es zu den Presseberichten.
“Wir sind dankbar, mit so engagierten jungen Menschen wie Sarah und David zusammenzuarbeiten. Der Rechtsstreit war anstrengend. Doch es hat sich gelohnt: nicht nur für Biolee, sondern auch für zukünftige Landkäufe haben wir jetzt Rechtssicherheit”, freut sich Titus Bahner, Vorstand der Genossenschaft.
Wer es genau wissen will, kann das Urteil in voller Länge hier einsehen.