Spenden und Zustiften
Spenden für Naturschutz, Bildung, Wissenschaft
Steuerlich abzugsfähige Spenden für gemeinnützige Kulturland-Projekte nimmt die Klee-Stiftung (unselbständige Stiftung von der Kulturland eG verwaltet) entgegen. Die Klee-Stiftung finanziert sich durch:
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Pachteinnahmen von Kulturland-Flächen, an denen sie anteilig im Rahmen ihrer Wächterrolle beteiligt ist;
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öffentliche Fördermittel;
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Eigenmittel, um die beantragten Fördermittel mit dem erforderlichen Eigenanteil zu hinterlegen. Und hier ist Deine Spende willkommen! Sie ist besonders wirksam, da wir z.B. bei einem zu 50% geförderten Projekt aus 1 € Spende 2 € Projektmittel machen. Damit können wir Deinen Einsatz also glatt verdoppeln.
Die Klee-Stiftung wurde 2019 gegründet und hat 2021 ihre Projektarbeit in engem Zusammenhang mit der Kulturland-Genossenschaft aufgenommen. Für weiterführende Informationen zum Thema Spenden, schenken und vererben haben wir einen umfassenden Ratgeber zum herunterladen entworfen.
Hier das Spendenkonto (oder unten das Formular ausfüllen):
Klee-Stiftung
IBAN DE30 5003 1000 1024 3170 28
Triodos-Bank
Verwendungszweck: Spende Naturschutz und Bildung
Als Spendenquittung genügt der Einzahlungsbeleg. Für Beträge oberhalb von 200 € stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Hierzu bitte Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung vermerken (soweit nicht bei uns bekannt).
Zustiftungen zum Landfreikauf
Für steuerlich abzugsfähige Zustiftungen zum Landfreikauf kooperieren wir seit Juni 2016 mit der Schweisfurth Stiftung in München. Die Stiftung nimmt Zuwendungen in ihr „Sondervermögen Kulturland eG” entgegen und erwirbt damit Genossenschaftsanteile an der Kulturland eG, die nicht mehr gekündigt werden. Das damit erworbene Land ist daher dauerhaft gesichert.
Dabei kannst Du auch den zu unterstützenden Hof angeben. Anders als beim Erwerb von eG-Anteilen muss die Zustiftung nicht 500 € betragen, sondern kann in beliebiger Höhe stattfinden.
Das Empfängerkonto:
Schweisfurth Stiftung
GLS-Bank eG
IBAN DE65 4306 0967 8200 8080 00
Verwendungszweck: Zustiftung – Sondervermögen Kulturland eG
ggf: zur Unterstützung Hof XY
Die Stiftung stellt unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte gib hierzu Deinen Namen und Adresse im Verwendungszweck an.
Die Stiftung nimmt auch auf dem Weg einer Übertragung bereits gezeichnete eG-Anteile an und stellt dafür eine Zuwendungsbescheinigung aus. Dazu gibt es hier das passende Übertragungsformular.