
Über das Leben hinaus
Eine Vielzahl der Menschen möchte Gutes tun. Ob Klimawandel, Artensterben, Umweltzerstörung oder Umweltverschmutzung: die Herausforderungen für die Zukunft sind riesig. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, müssen wir alle umdenken. In den Bereichen von Wohnen, Mobilität, Energie, nahezu überall gibt es viel zu tun. Ein weiterer Bereich, den es anzupacken gilt, ist die Transformation der Ernährungsbranche und Landwirtschaft. Hier gilt es mit erprobtem Wissen mittels Nachhaltigkeit und Regionalität eine gemeinschaftlich getragene Agrarkultur, Regionalversorgung und Pflege von Kulturlandschaften wieder aufleben zu lassen, also eine „Allmende 2.0“ aufzubauen.
Wie kann ich nun zugunsten einer nachhaltigen Landwirtschaft dieses Kulturland sichern? Wie kann ich gezielt landwirtschaftliche Projekte und Naturschutz finanziell begünstigen? Wie kann ich die Kulturland eG mit meinem Nachlass unterstützen?
Auf all diese Fragen gibt unser Ratgeber umfangreiche antworten:
In aller Kürze findest Du aber bereits hier die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Formulierungsvorschläge für deinen Nachlass.
Laut Gesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten jemanden zu bedenken. Kurz gesagt kannst du einerseits Personen als Erbïnnen einsetzen, dann gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf diese Person über. Andererseits kannst du jemanden auch nur einzelne Vermögensvorteile zuwenden, das nennt sich dann Vermächtnis.
Neben den Rechten aus einer Erbschaft ergeben sich wie bereits erwähnt auch immense Pflichten (etwa Prüfung der Werthaltigkeit, persönliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, uvm.). Um diesen sehr umfangreichen Herausforderungen angemessen gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, unseren Freundïnnen nicht zu empfehlen, uns testamentarisch als Erbe einzusetzen. Für unsere Arbeit ist es besser, die Kulturland eG testamentarisch als Vermächtnisnehmerin zu benennen und so die gemeinwohlorientierte Arbeit zu unterstützen.
Vermächtnis
Da die Kulturland eG zwar gemeinwohlorientiert, im Sinne des Steuerrechts aber nicht gemeinnützig ist, kann sie nur im Umfang bis 20.000 EUR steuerfrei bedacht werden (Spende oder Vermächtnis). Für ein darüber hinausgehendes Vermächtnis würde dann mindestens 30% Erbschaftssteuer anfallen. Die Formulierung für ein Geldvermächtnis in einem Testament könnte daher so lauten:
„Die Kulturland eG, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker soll im Erbfall ein Geldvermächtnis in Höhe von 20.000 EUR erhalten.“
Für steuerfreie Vermächtnisse ab 20.001 EUR empfehlen wir, das Testament zugunsten unserer gemeinnützigen Partner und Unterstützer der Klee-Stiftung bzw. der gemeinnützigen Schweisfurth-Stiftung (Erläuterung hier) zu formulieren. Dies könnte wie folgt lauten:
“Die Klee-Stiftung als gemeinnütziges Sondervermögen der Kulturland eG, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker (oder “Die Schweisfurth-Stiftung - Sondervermögen Kulturland eG) erhält vermächtnisweise
- einen Geldbetrag in Höhe von 20.001 EUR
- einen Geldbetrag in Höhe von X % des Nachlasswertes zum Todestag
- den eindeutig beschriebenen Gegenstand X…“
Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten ist zur Klarstellung hinter “erhält” noch hinzuzufügen “nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten” bzw. “nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten”.
„Vererben“ von Kulturland Genossenschaftsanteilen
Geschäftsanteile, die Du bei der Kulturland eG erworben hast, gehen nach dem Genossenschaftsgesetz zum Todeszeitpunkt automatisch an die Erben über. Unsere Satzung bestimmt, dass die Erben zum Ende des Kalenderjahres automatisch die Anteile ausgezahlt bekommen, wenn sie nicht ausdrücklich ihren eigenen Beitritt zur Genossenschaft erklären. Dies haben wir so geregelt, weil wir möchten, dass jedes Mitglied aus eigener Entscheidung beigetreten ist.
Wenn Du sicherstellen möchtest, dass deine bereits eingesetzten Mittel weiterhin der nachhaltigen Landwirtschaft zukommen sollen, dann hast du die Möglichkeit, über dein sog. Auseinandersetzungsguthaben (= bei Beendigung der Mitgliedschaft entstehendes Guthaben) zu verfügen. Über dieses kannst du bereits mit Eintritt in unsere Genossenschaft frei bestimmen, da dieses einen eigenen, wenn auch künftigen Anspruch darstellt. Insoweit kann das Auseinandersetzungsguthaben auch per Testament vermacht werden. Eine solche Regelung könnte nur für sich betrachtet lauten:
“Der Kulturland eG, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker, vermache ich mein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 20.000 EUR, welches mir aus meinen Genossenschaftsanteilen an der Kulturland eG zusteht.”
oder
“Die Klee-Stiftung, Hauptstr. 19, 29456 Hitzacker soll das gesamte Auseinandersetzungsguthaben meiner Genossenschaftsanteile (in Höhe von 100.000 EUR) an der Kulturland eG vermächtnisweise erhalten.”
Der Vorteil dieser Lösung ist die jederzeitige Widerrufbarkeit des Testaments durch den Erblasser. Sollte es dir wichtig sein, bereits zu Lebzeiten unwiderruflich über dein Auseinandersetzungsguthaben zu verfügen, werden wir dich individuell gern auch zu anderen Lösungen beraten.
Für weitere Auskünfte wende dich doch bitte an unsere Mitarbeiterïnnen, sie werden dich gern beraten. Hierfür steht dir insbesondere Christian als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung: christian.koehler [at] kulturland.de; +4917657755827.
*Unsere Formulierungsvorschläge verstehen sich als Beispiele. Die Ausführungen haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit sondern dienen der Information. Für eine vollumfängliche Beratung konsultiere bitte einen Anwalt/eine Anwältin. Wir arbeiten hierfür mit einer spezialisierten Fachanwältin für das Erbrecht zusammen und helfen dir gern bei einer Vermittlung.*